Warum die Krankenversicherung wissen möchte, wie viel man verdient?

Warum die Krankenversicherung wissen möchte, wie viel man verdient, ist eine Frage, die häufiger auftaucht bei den Suchbegriffen, die Besucher zu meinem Blog führen. Auf den ersten Blick eine etwas überraschende Frage, die aber zu einigen Punkten führt, die durchaus interessant sind.

Grundsätzlich möchte die Krankenkasse wissen, wie viel man verdient, da auf dieser Grundlage (bei Selbständigen der Gewinn) eben der Beitrag berechnet wird. Hierbei gilt natürlich, dass bei Selbständigen gewisse Mindesteinnahme, also Beitragsbemessungsgrößen angesetzt werden, siehe „Beitragsbemessungsgrenzen 2015 Krankenkasse und Auswirkungen für Selbständige – so teuer wird es 2015“. Nun, wer meinen Blog liest, der kennt meine Meinung zu dem Thema und diese Meinung werden sicherlich die meisten Selbständigen auch so teilen.

Steuerbescheid umgehend an die Krankenkasse senden

In anderen Worten: solange man unter den jeweils möglichen Beitragsbemessungsgrenzen liegt, ist es an sich egal, wie viel man verdient. Aber natürlich prüft die Krankenkasse dennoch, um dies sicherzustellen. Liegt man oberhalb der Grenzen, so passt sich der monatliche Betrag, denn man für seine Krankenversicherung bezahlen muss, natürlich bei Veränderungen an. Um Nachforderungen zu vermeiden (oder von zukünftig niedrigeren Beiträgen zu profitieren), sollte man den Steuerbescheid, welcher Grundlage für die Beitragsermittlung möglichst umgehend nach Erhalt seiner Krankenkasse zusenden.

Mindestens 1x im Jahr versenden Krankenkassen Formulare, in der Selbständige ihre Einnahmen angeben müssen, wie auch die Stundenzahl (was bei hauptberuflich Selbständigen keine Rolle spielt). Ebenso sind dort weitere mögliche Einnahmequellen anzugeben (etwas Mieteinnahmen). Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge ist dabei die Summe aller möglichen Einnahmen.

Wie gesagt: bekommt man den Steuerbescheid und stellt eine signifikante Abweichung vom Vorjahr fest, dann ab an die Krankenkasse und nicht auf das jährliche Formular von der Krankenkasse warten, denn Stichtag ist der Erhalt des Steuerbescheides, nicht der Erhalt eines Fragebogens von der Krankenkasse.

Basis für die Beitragsberechnung ist der Gewinn

Basis für die Berechnung des Beitrages ist der Gewinn, dieser kann durch Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, beispielsweise Abschreibungen, gemindert werden. Aber diese Ausgaben müssen eben im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Wobei natürlich die Beitragsbemessungsgrenzen dann eben auch eine Rolle spielen.

KapitalbedarfAnders verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung, deren Beiträge berechnen sich nicht nach Einkommen, sondern eher nach Alter, Anbieter, Umfang der Versicherung etc. – gerade für jüngere und alleinstehende Selbständige kann die private Krankenversicherung daher oftmals auch deutlich günstiger sein, ab einem gewissen Alter oder mit Familie eher nicht. Für jungen Selbständige ohne Anhang kann es allerdings die deutlich preisgünstigere Alternative sein, was ja jeder für sich über ein Vergleichsportal für sich errechnen lassen kann. Bis zu einem gewissen Alter (55) kann man dabei auch jederzeit zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückwechseln.

Ob dies moralisch ist oder nicht, muss jeder für sich selber entscheiden. Aber ich denke, dass es absolut vertretbar ist, dass ein jeder für sich die Rahmenbedingungen schaffen sollte und auch das Recht dazu hat, die einem ein finanzielles Auskommen ermöglicht. Das Leben ist hart und wenn man nicht selber nach sich schaut, dann tut es in der Regel keiner.

Und dies gilt besonders, wenn das System für viele Selbständige so ungerecht ist, wie es eben ist, denn dies ist ganz sicher nicht sonderlich moralisch. Warum zahlt ein Selbständiger mit 1.500 Euro prozentual mehr als ein Angestellter mit gleichem Einkommen? Nun, weil man ihm einen höheren Betrag zwangszuschreibt, was in meinen Augen inakzeptabel und unfair ist.

Argumente wie „Selbständige können durch Anschaffungen und Abschreibungen den Gewinn mindern“, zählen für mich nicht, denn jemand mit 1.500 Euro Einkommen wird ohnehin nicht beliebig abschreibungspflichtige Güter kaufen können, nur um weniger Krankenkassenbeitrag bezahlen zu müssen, eine sehr sehr weltfremde Sicht.

Werbung

lexoffice Buchhaltung automatisch Testsieger