Die Umsatzsteuer für Selbständige (1) – Kleinunternehmerregel – ja oder nein

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Grundsätzlich besteht bei einem Umsatz von bis zu 17.500 Euro, die Möglichkeit zur Kleinunternehmerreglung zu votieren. Dabei werden übrigens nur diejenigen Beträge bei der 17 500 Grenze berücksichtigt, welche auch umsatzsteuerpflichtig wären. Unter Berücksichtigung ohnehin nicht umsatzsteuerpflichtiger Umsätze kann der tatsächliche Gesamtumsatz also höher sein.

Der neue Selbständige kann natürlich seinen vermutlichen Umsatz nur schätzen. Aber auch wer sich für die Kleinunternehmerregel entscheidet, der muss sich keine Sorgen machen, falls der Grenzbetrag über schritten wird, sofern der Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall muss die Mehrwertsteuer nicht nachträglich abgeführt werden. Sollte der Umsatz aber bereits frühzeitig erkennbar in die Höhe schnellen, so ist es empfehlenswert Steuerberater bzw. Finanzamt zu konsultieren.

Wenn ein Selbständiger zur Kleinunternehmerregel votiert hat und die 17.500 Euro Grenze wird überschritten, so ist dieser übrigens ab dem darauf folgenden Jahr automatisch verpflichtet Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen und daran mus man selber denken. Wer sich dagegen dafür entscheidet die Umsatzsteuer zu deklarieren, der bindet sich für mindestens 5 Jahre an diese Entscheidung.

Umsatzsteuer berechnen oder nicht – was ist besser?

Unabhängig von Zahlen muss der neue Selbständige natürlich Vorteile und Nachteile abwägen, ob er zum Kleinunternehmer Status optiert oder nicht. Es hängt hier stark vom Einzelfall ab und kann nicht allgemein beantwortet werden.

Wer keine Umsatzsteuer Kunden in Rechnung stellt, der kann natürlich auch keine Vorsteuer dem Finanzamt gegenrechnen. Sind sehr viele Erstanschaffungen geplant oder notwendig, so verzichtet der Selbständige man hier durchaus auf Geld. Wer viel mit Privatkunden zu tun hat, kann diesen dagegen seine Produkte günstiger oder auch gewinnbringender anbieten. Kalkulieren man ein Produkt mit 100 Euro netto wie auch die mehrwertsteuerpflichtige Konkurrenz, so kostet das Produkt ohne Mehrwertsteuer auch tatsächlich nur 100, während das Produkt der Konkurrenz, welche Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, 119 Euro kostet. Alternativ könnte man sein Produkt natürlich auch für 119 Euro anbieten und macht so mehr Gewinn. Problematisch wird ein solcher Vorteil aber dann, wenn man so erfolgreich ist, dass man im nächsten Jahr Steuern berechnen muss, denn entweder schrumpft dann der eigene Gewinn oder Kunden werden die Produkte nun als deutlich teurer empfinden, was bei privaten Kunden der Regel sicher nicht so gut ankommt.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist natürlich auch der psychologische. Je nach Produkt kann es dem Selbständigen unter Umständen durchaus auch wichtig sein, eine gewisse Größe zu vermitteln. Als Kleinunternehmer, der keine Umsatzsteuer ausweist, wird dies eher weniger gelingen.

Vorteil des Kleinunternehmers ist natürlich weniger Verwaltungsaufwand. Die Umsatzsteuervoranmeldungen wie auch die Umsatzsteuerjahreserklärungen entfallen. Zar ist dieser Aufwand kein sonderlich großer Zeitaufwand in der Regel, kostet aber dennoch seine Zeit, insbesondere wenn viele Kleinbeträge anfallen.

Ob man für die Kleinunternehmer Regel votiert oder nicht, hängt neben dem erwarteten Jahresumsatz auch davon ab, welchen Kundenkreis man anspricht sowie wie wichtig dem Selbständigen der Vorsteuerabzug ist.

Auf jeden Fall sollte die Entscheidung gut durchdacht sein, insbesondere, wenn man sich gegen die Kleinunternehmer regel entscheidet, bzw. für die Berechnung von Umsatzsteuer, denn an diese Entscheidung ist man dann 5 Jahre gebunden.

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Im Zweifel fragen Sie in diesem Fall nicht ihren Arzt oder Apotheker, sondern ihr Finanzamt oder Steuerberater.

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