Besonders Selbständige trifft es hart, wenn man infolge eines Unfalls, Krankheit oder anderer Gründe, seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Hier heißt es dann auf Erspartes, wenn gegeben, zurückzugreifen oder der Weg zum Sozialamt, um eine entsprechende staatliche Grundsicherung zu beantragen.
Hier könnte eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer privaten Absicherung ein vorausschauender Schutz sein, der auch Selbständigen offen steht, die ihren Beruf nicht mehr nachgehen können. Und umso früher abgeschlossen, umso günstiger.
Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Meist greift die Berufsunfallversicherung, wenn man voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (sogenannter Prognosezeitraum) nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die man aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Manche Versicherer bieten auch einen verkürzten Prognosezeitraum an, mitunter aber nur in Komfortpaketen, die den monatlichen Beitrag erhöhen.
Der Versicherungsfall tritt normalerweise ein, wenn man zu mindestens 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hierfür muss der Betroffene natürlich entsprechende ärztliche Nachweise erbringen. Mitunter kann auch eine teilweise Berufsunfähigkeit vorliegen, hier erhält man dann nur Teilrenten.
Die Abstrakte Verweisung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Achten sollte man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere auf die sogenannte abstrakte Verweisung, welche sich auf seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit bezieht. Ist eine solche Klausel enthalten, so kann man bei der Unfähigkeit seinen bisherigen Beruf auszuüben, auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die im Rahmen der vorhandenen Ausbildung und Erfahrung liegt. Hierbei kann das Einkommen nach laufender Rechtsprechung auch durchaus 20% niedriger liegen. Besteht die Möglichkeit, dass ein Betroffener eine andere Tätigkeit innerhalb seines Rahmens ausüben kann, kann die Versichrung die Leistungen ablehnen.
Gesundheitsprüfung: Wahrheit ist hier Pflicht
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss ein Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller Auskünfte zu seinem Gesundheitszustand machen, und dies wahrheitsgemäß, da ansonsten spätere Sanktionen vonseiten des Versicherers möglich sind. Allerdings müssen auch nur die Fragen beantwortet werden, welche gestellt werden. Bei Vorerkrankungen kann man mit höheren Beiträgen rechnen, oft aber auch mit einer Ablehnung. Dies dürfte für viele auch das größte Problem sein: Wer ohnehin schon an bestimmten Krankheiten leidet, hat kaum eine Chance einen Versicherer überhaupt zu finden. Probleme bekommt man auch, wenn man gefährliche Hobbys pflegt, zumindest wirkt sich dies nicht günstig auf den monatlichen Betrag aus.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt mit Eintritt und Anerkennung einen bestimmten Rentenbetrag aus, denn man abgeschlossen hat.
Tarife vergleichen
Ein kostenloserVergleichsrechner wie hier bei Tarifcheck24 hilft hier weiter, denn hier kann man festlegen, wie hoch der
- gewünschte eventuelle Betrag sein soll
- das eigene Alter (umso älter, umso teurer)
- ob man raucht
- bis zu welchem Lebensjahr man die monatliche Rente beziehen möchte
- welches Geschlecht man hat
- ob man Raucher ist (als Raucher gilt man in der Regel, wenn man in den letzten 12 Monaten, inklusive gelegentlich, geraucht hat)
- wie hoch der Anteil an reiner Bürotätigkeit ist
- welchen Beruf man hat, was einen erheblichen Einfluss auf den monatlichen Betrag haben kann, im Nachteil alle Berufsgruppen, die sich durch besondere Aktivitäten auszeichnen
Das Risiko wird also eingeschätzt auf Basis der Tätigkeit (und des daraus resultierenden Risikos), des Geschlechts und zusätzlich auf Basis des Gesundheitszustandes. Vor Versicherungsabschluss kämen hier zusätzliche Fragen, wie erwähnt. Versicherungsunternehmen gewichten all diese Faktoren unterschiedlich, ein Tarifvergleich ist also Pflicht. Und vor Abschluss natürlich das genaue Lesen aller Klauseln.
Berufsunfähigkeitsversicherung – auf die Vertragsdetails und Klauseln achten
Versicherungen sind Versicherungen, vor einem möglichen Abschluss sollte man daher nicht nur den monatlichen Beitrag beachten, sondern auch das Kleingedruckte, insbesondere dass keine abstrakte Verweisung enthalten ist und vorteilhaft, wenn der sogenannte Prognosezeitraum möglichst kurz ist. Eine weitere Klausel, auf die man achten sollte, ist die der Anzeigepflicht, ist diese enthalten so müssen Sie bei einem Berufswechsel dies genauso wie auch erhöhte Risiken angeben, was einen höheren Monatsbeitrag nach sich ziehen kann. Auch ist es günstig, wenn der Vertrag einen Verzicht auf Kündigung oder Vertragsanpassung enthält, die Versicherung kann dann den Vertrag nicht anpassen oder kündigen.
Eine Nachversicherungsgarantie ist ebenfalls empfehlenswert, da Ihnen dies ermöglicht, den Versicherungsschutz zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Sinnvoll zum Beispiel wenn Ihre Familie Zuwachs erhält.
Manche Versicherungen beinhalten auch Extras wie zum Beispiel einen Todesfallschutz, womit ihre Familie auch in gewissem Maß durch eine Hinterbliebenenversicherung zusätzlich abgesichert ist im Sterbensfall.
Berufsunfähigkeitsversicherung – auch für Selbständige eine sinnvolle Absicherung gegen sozialen Abstieg
Krankheiten und Unfälle machen nicht nur krank, sondern beinhalten leider zusätzlich auch einen sozialen Abstieg. Von daher ist zur Wahrung eines gewissen Mindest – Lebensstandards eine Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für Selbständige sehr sinnvoll, besonders wenn man Familie hat, zumal die monatlichen Beträge auch für die meisten noch im Rahmen des Bezahlbaren liegen.