Die Beitragsbemessungsgrenzen 2016 Krankenkasse und deren Auswirkungen für Selbständige plus einiger anderer Faktoren bedeuten für viele Selbständige, die ohnehin durch hohe Krankenkassenbeiträge belastet sind, wieder mal einen tiefen Griff in den Geldbeutel und wie üblich interessiert es weder Politik, noch Krankenkassen noch Medien, welche Belastung dies für die Betroffenen darstellt. Der Wirklichkeit entrückte Politiker und Verwaltungen haben nun mal kein Verständnis für die Belastungen von Selbständigen und leider hat sich auch in 2015 absolut nichts zum Guten gewendet.
Der Ausblick auf 2016 ist zweifach düster:
Punkt 1: steigende Mindestbeitragsbemessungsgrenze
Punkt 2: steigende Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse, bei der DAK etwa gleich mal um 0.6%
Das summiert sich dann.
1. Im Unterschied zu Festangestellten zahlt ein Selbständiger nicht zwingend seinen Krankenkassenbeitrag nach seinem Einkommen, sondern mindestens immer auf einen Mindestbeitrag. Diese Mindestbeitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2016 auf 2.178,75 Euro (in 2015: 2126,25). Verdient man diesen Betrag oder mehr, so spielt diese Grenze keine Rolle, verdient man weniger schon, denn auch dann wird in der Regel für einen hauptberuflichen Selbständigen auf Basis dieses Einkommens der Beitrag berechnet, auch wenn man selber vielleicht nur 1.000 Euro im Monat verdient.
2. Leider wird auch der Zusatzbeitrag erhöht, denn die Krankenkassen nach eigenem Ermessen erheben dürfen. Während in guten Jahren Reserven angehäuft wurden, ohne Beiträge zu senken, wird dieser beim ersten schlechten Jahr dann natürlich gleich mehr oder weniger deutlich erhöht, nicht zwingend bei allen, aber doch bei den meisten, bei der DAK gleich mal um 0.6%.
In der Regel zahlt ein hauptberuflich Selbständiger so in 2016 irgendwo zwischen 14.9% und 15.5% (ohne Krankentagegeldanspruch).
Was macht diese Änderungen in der Summe für die Krankenkassenbeiträge aus?
(Beitragssätze ohne Krankentagegeld):
Als Beispiel die DAK:
2015: 14.9% auf 2126,25 Euro = 316,81
2016: 15.5% auf 2.178,75 Euro = 337,71
Also: 20,90 mehr im Monat, nicht schlecht oder? Fällt die Anhebung des Zusatzbeitrages wie z.B. bei der TK deutlich geringer aus, so ist die Mehrbelastung natürlich geringer, aber natürlich trotzdem gegeben.
2015: 14.8% auf 2126,25 Euro = 314,69
2016: 15% auf 2.178,75 Euro = 326,81
Durchaus ein spürbarer Unterschied in 2016 zwischen beiden Kassen.
Zu den genannten Beträgen muss man dann natürlich auch noch die Pflegeversicherung hinzuzählen.
Welche Möglichkeiten hat man, um die Belastung durch die Krankenkassenbeiträge zu verringern?
- Option 1: als freiwillig Versicherter kann man jederzeit die Krankenkasse wechseln, gut 12 Euro im Fallbeispiel könnten hier ein Anreiz sein.
- Option 2: ganz allgemein: wenn das eigene Einkommen deutlich unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt, so kann man unter bestimmten Umständen einen Antrag auf soziale Härte stellen. In diesem Falle ist es möglich, nur auf einer Basis von 1.452,50 € Beiträge zu bezahlen (oder auf einen Betrag dazwischen, wenn man z.B. 1600 Euro verdient). Möglich ist dies, wenn kein Vermögen von > 11.340 Euro (2015) vorhanden ist, wobei bestimmte Dinge wie ein normales Auto, selbst genutztes Wohneigentum oder Rücklagen fürs Alter nicht dazu zählen. Ist ein Partner mit eigenem Einkommen vorhanden, so muss die Hälfte des gesamten Einkommens der Bedarfsgemeinschaft geringer sein als 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2.178,75 Euro in 2016) , wobei für Kinder noch ein zusätzlicher Beitrag abgezogen werden kann. In vielen Fällen kann also ein Antrag auf soziale Härte (bei der KK erfragen) zu einer deutlichen Entlastung beim monatlichen Betrag führen.
- Option 3: ist natürlich zu prüfen, ob eine private Krankenversicherung nicht die günstigere Möglichkeit darstellt. Dies trifft natürlich vor allem auf jüngere Selbständige zu, bei denen keine Angehörigen über eine Familienversicherung mitversichert werden sollen. Für diese Gruppe von Selbständigen kann ein Tarifvergleich sich lohnen.
Wie viel man genau zu bezahlen hat, hängt neben dem eigenen Einkommen vor allem von den Zusatzbeiträgen der Krankenkasse ab. Hat ihre Krankenkasse ihren Beitrag nicht geändert und sie liegen ohnehin über der genannten Bemessungsgrenze, so wird sich ihr Beitrag nur nach dem Einkommen richten, kann also naturgemäß höher, aber auch niedriger oder identisch sein.
Der Zusatzbeitrag betrifft natürlich alle, unabhängig vom Einkommen, die Frage der Mindestbeitragsbemessungsgrenze trifft aber nur diejenigen mehr oder weniger hart, die eben unterhalb dieser Grenze verdienen.
Also: Besser geworden ist in 2015 nichts für Selbständige, wenn es um fairere Krankenkassenbeiträge geht und 2016 wird es nur schlimmer, also das gewohnte Lied.