Mitarbeiter einstellen: Rechte und Pflichten

Unternehmen und Mitarbeiter Unternehmen entstehen unterschiedlich, mitunter sind es vom Start weg größere Business Projekte, bei denen mehrere Mitarbeiter eingestellt werden. Manchmal aber wird aus einem 1-Mann-Betrieb erst über die Zeit eine Unternehmung, in der man händeringend nach Mitarbeitern sucht, um die wachsende Arbeit zu bewältigen. Mitarbeiter können dabei in verschiedenen Beschäftigungsmodellen angeworben werden, von freien Mitarbeitern, über Teilzeitkräfte bis hin zu fest angestellten Mitarbeitern.

Freie Mitarbeiter

…sind die einfachste Form, um für zusätzliche Arbeitskraft zu sorgen. Dabei handelt es sich letztlich eigentlich um Freiberufler oder Selbständige, welche in bestimmten Maß Dienstleistungen für einen Kunden erbringen. Es handelt sich also nicht um ein Beschäftigungsverhältnis, entsprechend sind auch keine Sozialleistungen abzuführen. Dies hat Vorteile, aber auch seine Grenzen, denn wenn freie Mitarbeiter hauptsächlich nur für einen Kunden und dies in größerem Umfang für das Unternehmen arbeiten, so bewegt man sich schnell im Tatbestand der Scheinselbstständigkeit. Geht also die anfangs vielleicht auf Stundenbasis erfolgte Mitarbeit eines freien Mitarbeiters in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis über, ohne dass der einstmals freie Mitarbeiter fest angestellt (und gemeldet) wird, so drohen erhebliche Nachzahlungen von Sozialleistungen.

Ein weiterer Nachteil von freien Mitarbeitern ist sicher auch, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass diese tatsächlich im Einsatzfall bereitstehen.

Die kurzfristige Beschäftigung

…von einer kurzfristigen Beschäftigung spricht man, wenn ein Mitarbeiter max. 2 Monate im Unternehmen tätig ist bzw. maximal 50 Stunden im Jahr. Typisches Beispiel könnten Schüler oder Studenten sein, die während der Sommermonate einspringen. Hierfür fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Der Minijobber

… heute auch als 450 Euro Job (seit Anfang 2013 ist die Grenze 450 Euro) bekannt. Dieser eignet sich für im Stundenumfang begrenzte Tätigkeiten. Entscheidend ist übrigens der Betrag, nicht die Anzahl der Stunden. Beschäftigt man eine Hilfe auf 450 Euro Basis, so ist dies bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft zu melden. Als Arbeitgeber ist man verpflichtet für diesen Minijobber pauschalierte Sozialabgaben in Höhe von 30% abzuführen (13% für die Krankenkasse, 15% Rentenversicherung und 2% pauschalierte Steuer).

Als ein dauerhaft beschäftigter Mini-Jobber bekommt man zwar entsprechend seiner Arbeitszeit im Unternehmen weniger Lohn und wird hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht anders behandelt, ist aber ansonsten anderen Mitarbeiter gleichgestellt. Es ist also wichtig zu wissen, dass auch diese Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. haben.

Der Midijobber

… von einem Midijob spricht man, wenn der Mitarbeiter zwischen 451 und maximal 850 Euro verdient. Mitarbeiter, die in diese Kategorie fallen, sind nunmehr der Krankenkasse zu melden, die auch für den Einzug der Beiträge verantwortlich ist. Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig mit entsprechenden Rechten, die Beiträge sind für den Beschäftigten aber reduziert, nicht aber für den Arbeitgeber.

Der Vollzeit – Mitarbeiter

… alles, was über die genannten Beispiele geht, fällt dann unter die volle Sozialversicherungspflicht für beide Parteien mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus einer Beschäftigung ergeben.

Das Arbeitsrecht, auch für Minijobber gültig

Für den Selbständigen, der Mitarbeiter einstellt, ist es wichtig zu wissen, dass alle Mitarbeiter ab dem Mini-Jobber unter das Arbeitsrecht fallen und die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte haben, dies gilt für

  • die Gleichbehandlung gegenüber anderen Mitarbeitern
  • den Arbeitsvertrag oder Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen insbesondere Arbeitszeit, Bezahlung, Anspruch auf Urlaub, Kündigungsfristen etc.)
  • die Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Schwangerschaft
  • Kündigungsschutzfristen, die auch bei kleinen „Beschäftigten“ greifen
  • und einige andere Punkte.

Für Arbeitnehmer ist also gut zu wissen, dass sie auch im kleinen Beschäftigungsverhältnis Rechte haben und nicht wehrlos sind. Informationen finden Interessierte hierzu z.B. unter https://www.machleb.eu/rechtsgebiete/arbeitsrecht. Ganz unten findet sich auf dieser Seite auch ein interessanter Vortrag zum Thema Arbeitsrecht: Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen.

Unternehmen und MitarbeiterIn einem vernünftigen Unternehmen werden sowohl Unternehmensleitung als auch Mitarbeiter an einem vernünftigen Miteinander zum Wohle des Unternehmens interessiert sein, da dies ja in beiderseitigem Interesse ist. Trotzdem kann es natürlich immer wieder mal zu Konflikten kommen, ob zwischen Unternehmen und Mitarbeitern oder auch zwischen Mitarbeitern. Um im Zweifel Rechte und Pflichten inklusive der Möglichkeit sich wehren zu können, zu kennen, ist es wichtig, sich mit dem Thema Arbeitsrecht zu beschäftigen.

Ebenso helfen vernünftige Arbeitsverträge dabei, alle Aspekte eines Beschäftigungsverhältnisses eindeutig zu regeln. Ein ordentlich definierter Arbeitsvertrag, der etwa klar Urlaubsansprüche auflistet, genauso wie eine korrekte Einstufung der jeweiligen Tätigkeit u.a. hilft, von vornherein eventuelle Konflikte zu vermeiden oder doch zumindest die Wahrscheinlichkeit dafür zu minimieren.

Neue Mitarbeiter können dazu beitragen, dass ein Unternehmen wächst, aber es entstehen auch Pflichten und Ansprüche, daher sollte man das Thema Arbeitsrecht nicht vernachlässigen.

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