Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuer zu spät bezahle?

Geschäft ZweifelWer umsatzsteuerpflichtig ist, der muss immer bis zum 10. eines Monats seine Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln, was heute elektronisch passiert. Wer vierteljährlich seine Umsatzsteuer anmelden muss, der muss immer bis zum 10.01., dem 10.04. dem 10.07. und dem 10.10. eines Jahres seine Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln bzw. auf den darauf folgenden Werktag, wenn der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (gilt natürlich auch Monatszahler der Umsatzsteuer). Nur Jahreszahler, die wegen der geringfügigen Beiträge, davon befreit sind, müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln, wohl aber bis zum 31.05.2014 eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Zeile 22-25 der Umsatzsteuererklärung B auf der ersten Seite sind hier auszufüllen, mit der Umsatzangabe (in netto) prüft das Finanzamt, ob auch künftig noch von der Kleinunternehmer Regel Gebrauch gemacht werden kann. Ab einem Umsatz von Euro 17.500 ist dies bekanntlich nicht mehr möglich.

Betrug die Umsatzsteuersumme des Vorjahres maximal 1.000 EUR, kann man von der Umsatzsteuervoranmeldung (nicht von der Jahreserklärung!) befreit werden. Meist informiert einem das Finanzamt automatisch darüber. Wichtig ist aber zuwissen: war man umsatzsteuerpflichtig und es gibt keine gegenteiligen Informationen, ob beantragt oder automatisch vom Finanzamt, so muss man natürlich weiterhin eine Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln.

Ändern sich die Umsätze so, dass man statt vierteljährlich nun etwa monatlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, so informiert einem Finanzamt normalerweise auch automatisch darüber. Wenn nicht, so sollte man nachfragen, könnte nämlich auch sein, dass man davon ausgeht, dass sie das selber hätten erkennen müssen.

Termin zur Umsatzsteuervoranmeldung verschlafen oder die Technik streikt?

Aber was passiert, wenn man denn Termin verschläft, egal aus welchen Gründen? Nun, dann muss man mit Verspätungszuschlägen rechnen (im Unterschied zum Säumniszuschlag, wenn man nicht fristgerecht bezahlt). Wobei dies sein kann, aber nicht sein muss. Im Unterschied zu verspäteten Zahlungen, wo ein Finanzbeamter keine andere Wahl hat, als einen Säumniszuschlag von 1% pro angefangenen Monat zu berechnen, kann ein Finanzbeamter eventuell ein Auge zudrücken, bei wenigen Tagen zumindest. Beim Verspätungszuschlag können bis zu 10% der festgesetzten Steuer erhoben werden. Beim Säumniszuschlag gibt es übrigens eine Schonfrist von drei Tagen, bei einer um drei Tagen verspätet eingegangenen Zahlung passiert also nichts.

Dies klingt sicherlich alles ein wenig eigenartig, denn wenn man seine Umsatzsteuerdaten nicht übermittelt, kommt es ja an sich zu einer automatisch verspäteten Zahlung, aber so sind die Dinge nun mal.

Passiert es einmal, dass man seine Umsatzsteuer verspätet abgibt, so würde ich vermuten, dass die meisten Finanzbeamten bei wenigen Tagen ein Auge zudrücken, verlassen kann man sich aber nicht darauf.

Im Zweifel immer den Kontakt zum Finanzamt suchen

Was aber, wenn man am 10. den Kopf zur elektronischen Übermittlung klicken will, aber DSL fällt aus oder der Computer explodiert? Nun, dann hat man ein Problem, aber kein unlösbares. In diesem Falle würde ich das Umsatzsteuerformular entweder direkt abgeben oder per Fax zusenden, zusammen mit einer Begründung, dass man technische Probleme hat. Im Normalfall sollte dies zu keinem Problem werden, aber es gibt immer Ausnahmen. Mitarbeiter des Finanzamtes sind oft netter als man glaubt. Nur Kontakt aufnehmen muss man halt.

Grundsätzlich kann man eine Menge zum Thema Umsatzsteuer schreiben, aber in diesem Artikel ging es ja primär um die Frage: was passiert, wenn ich die Umsatzsteuer zu spät bezahle.

Eine wichtige Aussage ist immer: egal, was man im Internet zu Problemen liest oder was ich hier schreibe, im Zweifel immer beim zuständigen Finanzamt nachfragen, und zwar so schnell wie möglich, denn dies vermeidet viele Probleme.