Sachbezugswerte vom Arbeitgeber – das sollten Beschäftigte wissen

Planung im Unternehmen

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In Deutschland besteht ein Mangel an Fachkräften und infolgedessen ist es verständlich, dass Unternehmen vieler Branchen immer auf der Suche nach Mitarbeitern sind. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um den Arbeitsplatz attraktiver zu gestalten. Interessant sind unter anderem Sachbezugswerte, da aufgrund von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen beide Seiten von ihnen profitieren können. Was es mit Sachbezugswerten auf sich hat und was Beschäftigte sonst noch wissen sollten, ist Gegenstand dieses Artikels.

Sachbezugswerte werden nie als Geldleistung gewährt

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Sachbezugswerte unterschiedlicher Art gewähren, aber es handelt es sich dabei nie um Geldleistungen. Die Zuschüsse, welche zum beitragspflichtigen Entgelt gehören, äußern sich unter anderem in freier Verpflegung oder einer freien Unterkunft. Wie das Ganze gehandhabt wird, entscheidet oft über den Erfolg eines Business. Schauen wir uns also an, bei welchen Bereichen die Sachbezugswerte greifen.

Freie Unterkunft

Wo sich die freie Unterkunft befindet, hängt von dem jeweiligen Unternehmen ab, aber häufig liegt sie auf oder nahe dem Firmengelände. Was hier für Sachbezugswerte gelten, hängt davon ab, wie viele Mitarbeiter die Unterkunft belegen. Bei Auszubildenden oder Jugendlichen erfolgt eine Wertminderung. Für viele Arbeitsuchende ist eine freie Unterkunft ein klarer Pluspunkt. Kein Wunder also, dass immer mehr Firmen bei der Gestaltung ihrer Marketingkampagnen mit freien Unterkünften werben. Das ist angesichts des Mietpreis-Wahnsinns eine effektive Taktik.

Freie Verpflegung

So gut eine freie Unterkunft auch sein mag, die meisten Arbeitnehmer sind bereits froh, wenn sie vom Unternehmen Verpflegung erhalten. Sachbezugswerte für Verpflegung äußern sich durch unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten. Frühstück wird dabei anders bewertet als Mittag- oder Abendessen. Ob es sich um eine Kantine des Unternehmens, eine andere Art von Kantine oder gar ein Restaurant handelt, spielt im Grunde keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber Zuschüsse wie Essensmarken oder Restaurantchecks beiträgt.

Überlassung einer Wohnung

An sich kann das Unternehmen auch eine freie Wohnung überlassen. Hier gilt kein amtlicher festgelegter Sachbezugswert. Stattdessen wird im Regelfall der ortsübliche Mietpreis angesetzt. Es gelten also die in § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegten festen Quadratpreise.

Sachbezugswerte werden jedes Jahr angepasst

Finanzen und SteuernArbeitnehmer und Arbeitgeber sollten Veränderungen bei Sachbezugswerten immer im Blick behalten, denn hier erfolgt eine jährliche Anpassung. Wer im Voraus Bescheid wissen möchte, kann sich den Entwurf der Verordnung zur „Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung“ anschauen. Dort sind Daten zum Folgejahr zu finden. Normalerweise stehen die Werte bereits im September fest, aber es kann sein, dass sie sich bis zur finalen Version verändern. Normalerweise handelt es sich nur um kleine Anpassungen.

Softwares können Unternehmen bei der Umsetzung helfen

Sachbezugswerte können ganz schön kompliziert sein, weswegen sich Unterstützung durch Softwares anbietet. Interessant sind unter anderem Apps für digitale Essenmarken. Entsprechende Apps erleichtern das Konzept rund um freie Verpflegung. Das ist allein schon aufgrund des weit höheren Komforts verständlich. Ganz zu schweigen davon, dass eine App dabei unterstützen kann, steuerliche Vorteile wahrzunehmen. Gerade mittelständische und große Unternehmen sollten daher immer Bescheid wissen, was für Softwares zur Verfügung stehen. Einige könnten zur eigenen Firma passen.

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