Die Gewerbeanmeldung

Sie haben eine „kleine“ Geschäftsidee, etwa die Idee mit einem Blog Geld zu verdienen, was eigentlich eine Gewerbeanmeldung zum Beispiel beim Ordnungsamt / Gewerbeamt Ihrer Gemeinde/Stadt notwendig macht. Eine häufig diskutierte Frage dabei ist, ab wann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig? Grundsätzlich ist ein Gewerbe immer dann anmeldepflichtig, wenn man es dauerhaft und mit Gewinnabsicht betreiben möchte. Der Gelegenheitsverkauf irgendwelche Sammlerstücke auf eBay ist also nicht zwingend ein Gewerbe, genauso wenig wie der Verkauf von Sachen auf dem Flohmarkt. Wer dies aber längerfristig plant und mit Gewinnabsicht, der muss sein Gewerbe anmelden, mit allen Konsequenzen. Wer einen Blog nun betreibt und Banner einbauen möchte oder sonst wie Partnerprogramme nutzen möchte, der wird allerdings bereits schnell bei Nutzung der Plattformen feststellen, dass ein ordentliches Gewerbe meist Voraussetzung ist.

Nun die Anmeldung eines Gewerbes, etwa beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde kostet ca. 20-30 Euro, dies schwankt je nach Ort, also eine überschaubare Investition. Ein Personalausweis sollte man mitbringen, beim Gewerbeschein gilt es im Prinzip nur Ihre Daten aufzunehmen, Beginn der Tätigkeit sowie natürlich der Gewerbezweck, etwa Internet Dienstleistungen für Blogger oder auch Handel mit gebrauchten Waren. Einmal abgegeben rattert die Kommunikation, Ihre Anmeldung wird natürlich weitergeleitet, als da wären:

Gewerbeanmeldung und Finanzamt

Dieses wird sich recht schnell bei Ihnen melden, Kosten sind zunächst nicht damit verbunden, aber Papierkram. Es gilt anzugeben, wie viel Sie schätzen im ersten Jahr zu verdienen, was Sie in den meisten Fällen eher nicht wissen. Um nun keine Vorab-Steuer zahlen zu müssen für Einnahmen, die Sie vielleicht nie erzielen, werden Sie vermutlich einen geringen Betrag ansetzen. Hier sollten Sie aber beobachten, wie sich ihr Geschäft entwickelt, liegen Ihre Einnahmen höher als erwartet, so sollten Sie sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um nicht unerwartet hohe Steuernachzahlungen nach einem Jahr mit der Steuererklärung zu bekommen. Hier ist es dann besser monatlich verteilt schon vorab bestimmte Beträge zu entrichten.

Außerdem haben Sie die Wahl bezüglich der Umsatzsteuer, ob Sie zur Kleinunternehmerregelung optieren möchten oder nicht, auch abhängig in Erwartung Ihrer Umsätze. Wenn nicht, so dürfen Sie nun monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen, was das Vorhandensein eines PC voraussetzt und die Nutzung des sogenannten Elster Formulars. Die dazu notwendige Software gibt es hier kostenlos.

Natürlich bekommen Sie auch eine Steuernummer und Sie sollten sich um eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bemühen, besonders nützlich bei Transaktionen mit Firmen aus dem EU – Raum. Dies erspart Ihnen, die jeweilige Mehrwertsteuer entrichten zu müssen. Beantragen können Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer über folgende Seite – Kosten sind damit keine verbunden, nach einigen Tagen geht Ihnen diese per Post zu.

Thematisch verbunden mit dem Thema Steuern, auch wenn diese von Ihrer Gemeinde/Stadt erhoben werden, ist das Thema Gewerbesteuer. Für viele Selbständige zunächst kein Thema, denn es gibt hier einen Freibetrag von aktuell 24.500 Euro. Gemeinden erheben dabei zwar die Gewerbesteuer, aber dies auf Basis der Daten, die diese vom Finanzamt erhalten haben. Die Berechnung der Gewerbesteuer ist nicht ganz unkompliziert und sollte Thema eines eigenen Artikels sein. Wichtig zu wissen ist aber, dass eine eventuell zu zahlende Gewerbesteuer auch die Einkommenssteuer wiederum ermäßigt, weswegen die Gewerbesteuer zumindest für Selbständige mit noch überschaubaren Gewinnen meist nicht das große Problem ist.

Gewerbeanmeldung und IHK

Auch die Handwerkskammern werden auf Sie aufmerksam, denn – Sie dürfen sich freuen – mit der Gewerbeanmeldung sind Sie ab sofort Mitglied, ob Sie des wollen oder nicht. Glücklicherweise bezahlen aber Gewerbetreibende (ohne Eintrags ins Handelsregister) mit geringem Gewinn (aktuell unter 5.200 Euro) aber keinen Beitrag und auch darüber bis zu 26.000 Euro fallen aktuell nur 35 Euro an. Existenzgründer können sich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 5 Jahre befreien lassen, sofern der Gewinn unter 25.000 Euro liegt. Voraussetzungen sind:

Keine Einnahmen in den letzten 5 Jahren aus einem Gewerbebetrieb oder auch Land- und Forstwirtschaft, Sie arbeiten alleine und Sie sind eine natürliche Person.

Es fallen also nicht automatisch Beiträge an, allerdings etwas Papierarbeit.
Die Beiträge, die Sie entrichten müssen unter bestimmten Umständen können sich regional unterscheiden.

Gewerbeanmeldung und Rundfunkbeitrag

Auch eine Betriebsstätte muss einen eigenen Rundfunkbeitrag bezahlen, die Anzahl der Fahrzeuge und Arbeitnehmer spielt hierbei eine Rolle. Viele Selbständige arbeiten von zuhausen und hier ist man schon nach dem neuen Rundfunkbeitrag automatisch angemeldet oder anmeldepflichtig. Von daher sind für ihre Betriebsstätte meist keine Rundfunkgebühren zu bezahlen, außer Sie haben Angestellte oder Firmenfahrzeuge. Eher selten haben Selbständige, die von zu Hause arbeiten, Angestellte, eher vielleicht schon ein Fahrzeug, welches gewerblich genutzt wird. 5,99 kostet ein Firmenfahrzeug übrigens und so viel kostet es auch, wenn man bis zu 8 Angestellte hat. Wichtig zu wissen ist aber, dass der Selbständige sein Büro auch im Privatbereich haben muss.

Letzteres ist ein großer Fortschritt, denn früher war man zahlungspflichtig, wenn das Büro in einem eigenen Raum war, oder auch nicht, denn man konnte sich auf richterliche Urteile berufen. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ist das klarer und die netten Briefe der GEZ bzw. Nachfolger haben jetzt auch passende Kästchen auf Ihren Fragebögen. Muss aber nichts daran ändern, dass dieser Verein äußerst nervig sein kann. Aber ganz klar: Büro in der Privatwohnung, keine Angestellten, kein Firmenfahrzeug = kein separater Beitrag.

Gewerbeanmeldung und Krankenkasse

Da wird man als Sonderfall betrachtet, wenn man Selbständig ist und auch gehörig zur Kasse geben, siehe unsere Artikel hierzu.

Das Finanzamt steht ja oft in einem zweifelhaften Ruf, allerdings muss man hier zu Gute halten, wenn man nichts verdient, dann kostet es auch nichts. In wenigen Fällen anders kann dies beim Thema Rundfunkbeitrag, also einem Relikt des letzten Jahrhunderts, aussehen. Bei der IHK gibt es zumindest Freibeträge.

Um das Geld muss man sich in der Regel bei einer Gewerbeanmeldung keine Sorgen morgen, Papierkram kommt aber schon auf einem zu und das muss halt abgearbeitet werden. Aber wer daran scheitert, für den ist die Selbständigkeit ohnehin wahrscheinlich nicht das Richtige.

Was Selbständige bezüglich Versicherungen beachten sollte und welche für diese Gruppe wichtig sind, kann man dem Artikel Versicherungen und Absicherung für Selbständige – Teil 1 entnehmen.

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