Wie jedes Jahr, so hebt der Gesetzgeber auch 2015 (die Beitragsbemessungsgrenzen 2016 und die Auswirkungen auf die Krankenkassenbeiträge für Selbständige finden Sie hier) fleißig weiter die eher unbeliebten Bemessungsgrenzen an, was für Selbständige wie jedes Jahr bedeutet, es wird noch teurer. Drei Werte sind dabei interessant, wobei zwei Werte für Selbständige besonders interessant sind und für alle, die nicht viel oder nur normal verdienen, ist sogar eigentlich nur ein Wert richtig interessant. Dies natürlich für hauptberuflich Selbständige.
Um die Kostenänderung aufzuzeigen, bin ich von dem aktuellen Beitragssatz von 14,9% ausgegangen (ohne Krankentagegeldanspruch). Da es ja nun einen variablen Teil in 2015 geben wird, den jede Krankenkasse für sich festlegen kann, kann der individuelle Beitragssatz je nach Krankenkasse natürlich unterschiedlich ausfallen. Der tatsächliche Beitragssatz wird bei 14,3% plus X liegen, aber wahrscheinlich eher selten niederiger als 14,9%.
1. Die Pflichtversicherungsgrenze ist für Selbständige unerheblich. Diese legt fest, bis zu welchem Betrag jemand pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse ist. Selbständige können aber ohnehin frei zwischen gesetzlicher und privater Kasse wählen.
2: Die Beitragsbemessungsgrenze, dies ist der Betrag, für den in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte maximal Beiträge bezahlen müssen. Dieser Betrag steigt von 4.050 Euro im Monat in 2014 auf 4.125 Euro im Monat (auf das Jahr bezogen von 48.600 auf 49.500). Für Selbständige ist dies nicht direkt relevant, da man ja normalerweise sein tatsächliches Einkommen nachweist. Hätte man in 2014 genau 4.050 verdient und würde sich in 2015 nichts ändern, dann würde sich auch der monatliche Krankenkassenbeitrag nicht ändern. Ändern würde sich nur dann was, wenn man der Krankenkasse keinen Steuerbescheid vorlegt und die Krankenkasse dann automatisch von der Bemessungsgrenze als Berechnungsgrundlage ausgeht. Also immer fleißig Steuerbescheid vorlegen!
3. Mindestbemessungsgrenze. dies ist der Betrag, den man Selbständigen mindestens als Einkommen unterstellt, und zwar auch dann, wenn man tatsächlich weniger verdient hat (sehr gerecht, oder?). Dieser Wert steigt in 2015 natürlich auch wieder, und zwar von 2.073,75 Euro auf 2126,25 Euro im Monat. Somit steigt beim angenommenen Beitragssatz der monatliche Beitrag von 308,91 auf 316,81, also gut 8 Euro mehr bzw. gut 96 Euro im Jahr.
Soziale Härte – Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer – allgemeine Mindestbemessungsgrundlage
Selbständige haben aber die Möglichkeit in bestimmten Fällen (soziale Härte) bei ihrer Krankenkasse eine Ermäßigung ihrer monatlichen Beiträge zu beantragen. Hier greift dann die Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer, die in 2015 bei 1.417,50 € liegen wird (2014: 1.382,50). Ausgehend von diesen Wert wird ein Selbständiger ohne Kind in 2015 Mehrbelastungen von Euro 10,27 zu erwarten haben (bei 14,9% Beitragssatz KK und 2,6% für die PV).
Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 945 Euro in 2015 (921,67 in 2014). Interessant etwa für Menschen ohne Einkommen bzw. U.U. für nur nebenberuflich Selbständige oder auch Studenten, die sich wegen Altersüberschreitung selbst freiwillig versichern müssen
Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen
Dazu kommen dann natürlich die Beiträge für die Pflegeversicherung und hier steigt der Beitragssatz für Menschen ohne Elterneigenschaft von 2,30% auf 2,60%, mit Elterneigenschaft von 2,05% auf 2,35%. Was bei Selbständigen ohne Kind immerhin einen Anstieg von 42,50 auf 55,28 ausmacht. Also fast 13 Euro und in der Summe zusammen fast 21 Euro. Ein Betrag, denn man auch erst mal verdienen muss.
Es wird also wieder mal teurer und auch dieses Jahr hat man sich viel Zeit genommen, um umkomplizierte Zahlen ausrechnen, mehr Beitrag zu verlangen, aber keine Zeit auch dieses Mal, um das Problem der teilweise ungerechten Beitragsberechnung für Selbständige zu lösen – wie jedes Jahr. Und 20 Euro mehr sind für manche knapp kalkulierende Selbständige schon ein Betrag, durchaus verständlich, dass gerade junge Selbständige, ohne Familie, durchaus mal einen Blick auf eine private Krankversicherung werfen, um Geld zu sparen. Mit einem Tarifvergleich private Krankenkasse kann man ja mal den Test machen, um zu sehen, ob man unter Umständen mit dem Wechsel in einer private Krankenversicherung Geld sparen kann.