Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, hat die Wahl zwischen einer gewerblichen oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Freiberufler genießen einige Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden, doch nicht alle Tätigkeiten können freiberuflich ausgeführt werden.
Bedingungen für eine freiberufliche Tätigkeit
Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein. Gerade beim Startkapital benötigen viele Jungunternehmer finanzielle Unterstützung. Viele Bankinstitute wie zum Beispiel die Ethikbank bieten daher auch Kredite für Selbständige an.
Allerdings darf nicht jede selbstständige Tätigkeit in Deutschland freiberuflich ausgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit als „Freier Beruf“ anerkannt wird. Zu diesen Berufen zählen wissenschaftliche, künstlerische sowie lehrende Tätigkeiten.
Laut Gesetz gibt es sogenannte Katalogberufe, die man als Freiberufler ausüben darf. Zu diesen gehören beispielsweise:
- Künstler, Fotografen und Schriftsteller
- Heilberufe wie Psychologen oder Ärzte
- Lehrer
- Architekten
- Ingenieure
- Rechtsanwälte, Steuerberater
- Journalisten, Redakteure, Blogger
Ob der ausgewählte Bereich einem solchen Katalogberuf zugeordnet werden kann, lässt man am besten von einem Steuerberater oder direkt beim zuständigen Finanzamt abklären. Es gibt auch viele Berufe, die den Katalogberufen ähneln und vom Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden.
Übrigens unterstehen einige dieser Berufe einem Werbeverbot. Welche das sind und was man dabei beachten sollte, kann das Finanzamt klären.
Welche Vorteile hat eine freiberufliche Tätigkeit?
Es hat durchaus Vorteile, als Freiberufler tätig zu sein. Wer ein Gewerbe betreibt, muss meistens weit mehr Zeit und Geld investieren als ein Freiberufler, um den Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen.
Es beginnt schon mit der Anmeldung: Der Freiberufler muss das Finanzamt nur über seine Tätigkeit informieren, der Gewerbetreibende muss ein Gewerbe anmelden. Damit unterliegt er auch der Gewerbeaufsicht, die den Freiberufler ebenso wie das Gewerberecht nicht betrifft. Der Freiberufler ist außerdem nicht verpflichtet zur Mitgliedschaft bei einer Kammer wie der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer.
Auch das Handelsrecht gilt nur für Gewerbetreibende. Es beinhaltet Veröffentlichungs- und Meldepflichten, die der Freiberufler nicht beachten muss. Er muss keine Gewerbesteuer zahlen und spart sich die Kosten und den Aufwand für die Buchführung, zu der er ebenfalls nicht verpflichtet ist. Das einzige, was das Finanzamt am Ende des Jahres benötigt, ist die Einnahmen-Überschussrechnung.
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